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   BFH, 29.11.2005 - X S 18/05   

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BFH, 29.11.2005 - X S 18/05 (https://dejure.org/2005,8331)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2005 - X S 18/05 (https://dejure.org/2005,8331)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2005 - X S 18/05 (https://dejure.org/2005,8331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 595
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X S 18/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs --in seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)-- verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2005, 81).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X S 18/05
    Mit diesem Vorbringen kann der Antragsteller aber im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. hierzu auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X S 18/05
    Der Umstand allein, dass sich die Gründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. März 2005 1 ABN 1/05, Monatsschrift für Deutsches Recht 2005, 1008, Der Betrieb 2005, 1012).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 37/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X S 18/05
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2005 X B 37/05 hat der Senat die Beschwerde des Antragstellers wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10

    Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, und vom 3. November 2009 VI S 17/09, BFH/NV 2010, 226).
  • BFH, 16.01.2007 - II S 18/06

    Anhörungsrüge

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 16.01.2007 - II S 16/06

    Frist für Anhörungsrüge und Antrag auf Protokollberichtigung; Hinweispflicht des

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 16.01.2007 - II S 14/06

    Anhörungsrüge

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 26.06.2006 - IV S 10/06

    Vorbringen in der Anhörungsrüge

    Das Gericht muss jedoch nicht jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich behandeln (BFH-Beschluss vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595).

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 595, m.w.N.).

  • BFH, 03.12.2007 - II S 11/07

    Mehrgeschossige Lagergebäude i.S. der gleichlautenden Erlasse der neuen Länder

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinander setzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N., und vom 26. Juni 2006 IV S 10/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07

    Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH -

    Der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, und vom 3. Dezember 2007 II S 11/07, BFH/NV 2008, 529, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2009 - VII B 82/08

    Fragen zum energiesteuerrechtlichen Anlagenbegriff und zum Grundsatz von Treu und

    Vielmehr liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2006 - IV B 163/04

    Betriebsausgabeabzug von Schuldzinsen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Denn es handelt sich offenbar um eine handschriftliche Notiz des Klägers ohne jede Angabe von Zahlungszeitpunkten und ohne genaue Betragsangaben bei einer behaupteten Verzinsung von 50 v.H. Im Übrigen muss das Gericht nicht jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich behandeln (BFH-Beschluss vom 29. November 2005 X S 18/05, BFH/NV 2006, 595).
  • BFH, 17.07.2007 - II S 8/07

    Anhörungsrüge

  • FG Berlin, 29.05.2006 - 8 B 5457/04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO im Verfahren

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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05   

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https://dejure.org/2005,18793
BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05 (https://dejure.org/2005,18793)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2005 - VI S 16/05 (https://dejure.org/2005,18793)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2005 - VI S 16/05 (https://dejure.org/2005,18793)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 595
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
    Mit diesem Vorbringen können sie jedoch im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
    Dabei hat er u.a. ausgeführt, dass entgegen der Auffassung der Kläger das finanzgerichtliche Urteil nicht von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Oktober 1993 3 AZR 698/92 (Der Betrieb 1994, 687) abweiche.
  • BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04

    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Betriebsrente

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
    Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. März 2004 16 K 1685/03 E als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 24.03.2004 - 16 K 1685/03

    Steuerbarkeit der von einem Unternehmen einer Lebensversicherung gezahlten

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
    Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. März 2004 16 K 1685/03 E als unbegründet zurückgewiesen.
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